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Die Pflegekraft wohnt bei der zu betreuenden Person und kann sich jederzeit um diese kümmern. Sie übernimmt Hilfestellungen bei der Grundpflege, führt den Haushalt, Gespräche und begleitet die betreuende Person bei Arztbesuchen oder Spaziergängen.
Rahmenbedingungen
Die Pflegekraft sollte ein eigenes Zimmer haben und das Bad mitbenutzen können. Kost und Logis sind im Rahmen des normalen Verbrauchs frei.
Ausgewiesene Beträge
In diesen Beträgen sind alle Kosten enthalten (soziale Abgaben, Steuern, Versicherungen).
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit umfasst eine 24h Betreuung. Das Pflegepersonal benötigt aber dennoch Freizeit. Diese richtet sich nach den Möglichkeiten vor Ort und wird zwischen Auftraggeber und Pflegekraft abgesprochen. Die Anwesenheit in der Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr ist vorgeschrieben und vertraglich festgelegt.
Sprachkenntnisse
4 - Grundkenntnisse (Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen sehr wenig)
3 - Erweiterte Grundkenntnisse (Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeiten)
2 - Gute Kenntnisse (einfache Unterhaltung ist möglich)
1 - Sehr gute Kenntnisse (Unterhaltung ist ohne Einschränkung möglich)
In der Regel kommen nur Einsatzkräfte zum Einsatz, die mindestens gute Deutschkenntnisse haben.
Fälligkeit der Rechnung
Die Rechnung über die Abschlussgebühr wird erstellt, wenn die Pflegekraft eingetroffen ist. Sie ist nach Erhalt fällig. Die monatliche Rechnung wird zum Monatsende erstellt und ist bis zum 05. des Folgemonats zu begleichen.
Kündigungsfristen
Der Vertrag kann ohne Grund innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
Wechsel der Pflegekräfte
Die Pflegekräfte bleiben meistens zwei Monate. In diesem Fall sorgt die Agentur umgehend für einen gleichwertigen Ersatz. In der Regel wechseln sich zwei oder drei gleiche Pflegekräfte ab.
Rechtliche Sitation
Seit dem EU-Beitritt osteuropäischer Länder am 01.05.2004 in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, kann die Arbeitsaufnahme, die Beschäftigung von Haushaltshilfen, Pflegekräften rechtlich zulässig sein. Die Möglichkeit besteht darin, dass Sie eine, der in den EU-Ländern, Pflegedienstfirma, die für uns als Kooperationspartner tätig ist, beauftragen, eine Pflegekraft zu Ihnen zu entsenden. Die Beschäftigung bei Ihnen ist legal, weil die Pflegekraft bei dieser Firma offiziell angestellt ist (Gewerbe).
Entsendung
Eine absolut legale Möglichkeit zur Beschäftigung polnischer Haushaltshilfen, Betreuungs- oder Pflegekräften kann seit dem 01.05.2004 im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit angeboten werden.
Laut §15 der Beschäftigungsverordnung der EU dürfen polnische Firmen ihre Mitarbeiter ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend in die EU entsenden.
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